Dringlichkeitsantrag - Umsetzung des Naturschutzgesetzes seit 1. August 2019 - Lichtverschmutzung
Die Verwaltung stellt dar, wie die seit 01.08.2019 geltenden Regelungen bzgl. der Vermeidung von Lichtverschmutzungen durch die dafür zuständige untere Immissionsschutzbehörde überwacht werden und welche Änderungen diesbezüglich vorgenommen wurden um die Vorgaben zu erfüllen.





