Stellungnahmen und Anregungen des Klimaschutzmanagements und der Unteren Naturschutzbehörde
Die Stellungnahmen und Anregungen des Klimaschutzmanagements und der Unteren Naturschutzbehörde sind jeweils vor
- der Aufstellung und Änderung eines Bebauungsplanes
- der Fortschreibung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
- einer Einzelbaumaßnahme
erkennbar in den Planungen mit aufzunehmen und entsprechend der Belange des Klima- und Artenschutzes umzusetzen. Als Grundlage hierfür dient u.a. der Leitfaden für klimaorientierte Kommunen in Bayern.





