Umsetzung der grünordnerischen Festsetzungen in Bebauungsplänen
Die Stadt Landshut wird im Rahmen ihrer Kontrollpflicht dafür Sorge tragen, dass die in den städtischen Bebauungsplänen festgelegten grünordnerischen Festsetzungen umgesetzt werden.
Behandelt Bausenat 02.02.18 - in 2. Lesung verwiesen





