Keine Sonderhilfen mehr bei Hochwasserschäden
Die CSU-Stadtratsfraktion hat beantragt, dass die Stadt eine Informationskampagne durchführt, um die Landshuter zur Eigenvorsorge hinsichtlich Hochwasserschäden aufzurufen, Stichwort Elementarversicherung.
Hintergrund ist, dass ab 1. Januar 2019 seitens des Freistaats keine Sonderhilfen bei Hochwasserschäden mehr gewährt werden, wenn die eingetretenen Schäden versicherbar waren. Wie verschiedene Versicherungen auf Nachfrage der Stadtverwaltung mitteilten, würden Kunden angeschrieben und auf die Änderung hingewiesen. Dabei wird in verschiedene Gefahrenzonen, I bis IV, eingeteilt. Kunden, die in Gefahrenzone I oder II wohnten, müssten laut Verwaltung mit keinen erheblichen Erhöhungen der Beiträge rechnen. Das sehe bei Gefahrenzone III schon anders aus, so könnte ein Jahresbeitrag für ein kleines Einfamilienhaus etwa 2000 Euro kosten. Für die Gefahrenzone IV liege es im Ermessen der Versicherung, ob sie diesen Kunden eine Elementarversicherung anbiete. Werde eine solche abgelehnt, sollten die Kunden das Ablehnungsschreiben aufbewahren, um sie bei einem Hochwasserschaden dem Staat vorlegen zu können.
Wie Tilman von Kuepach (LM) sagte, könne jeder auf der Internetseite der Deutschen Versicherungswirtschaft prüfen, in welcher Gefahrenzone sein Haus liege. -sp





